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Vortrag Prof. Dr. Kruip
Am 29.09.2010 (St. Michael) fand der diesjährige Dekanatsempfang statt, an dem viele Persönlichkeiten aus dem gesellschaftlichen und kirchlichen Leben teilnahmen.
Prof. Dr. Gerhard Kruip, der an der Katholischen Theololischen Fakultät der Universität Mainz Christliche Anthropologie und Sozialethik lehrt und lange Jahre Direktor des Forschungsinstitutes für Philosophie war, hielt einen Vortrag zum Thema
"Globale Gerechtigkeit – Unsere Verantwortung für die Armut weltweit",
der nicht nur an diesem Abend auf großes Interesse stieß und zur Diskussion anregte, sondern die künftige Arbeit unserer Gemeinden befruchten wird - war doch wenige Tage zuvor der Weltarmutsgipfel in New York mit dürftigem Ergebnis beendet worden, der aber aller Welt wieder einmal einerseits die katastrphale Armut vor Augen geführt hat, andererseits aber auch Beispiele für Fortschritte bei der Verwirklichung der UN-Millenniumsziele aufzeigte.
Nachfolgend wird der Vortrag im Worlaut wiedergegeben:
"Guten Abend, meine sehr verehrte Damen und Herren,
Sie erinnern sich sicher noch an die Bilder von der Not der Menschen, die in Pakistan von den verheerenden Überschwemmungen betroffen waren – oder an die Bilder aus Haiti nach dem Erdbeben dort. Viele von Ihnen werden bei diesen oder anderen Gelegenheiten auch etwas gespendet haben. Die Wellen der Hilfsbereitschaft bei solchen Katastrophen sind beeindruckend. Die Menschen spenden so viel Geld, dass manche Hilfsorganisationen sogar Schwierigkeiten haben, diese hohen Summen sinnvoll in der unmittelbaren Katastrophenhilfe auszugeben. Die ehrlicheren unter ihnen schreiben ihre Spender dann an und bitten sie um ihr Einverständnis, die Gelder auch für langfristig angelegte Entwicklungsprojekte verwenden zu dürfen, eventuell sogar in Ländern, die zwar nicht unmittelbar von der Katastrophe betroffen waren, die die Spendenbereitschaft ausgelöst hatte, wo die Not aber ebenfalls sehr groß ist.
Aber diese jeweils konjunkturell starke Hilfsbereitschaft darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass insgesamt viel zu wenig gegen die Armut in der Welt getan wird. Von den Katastrophen abgesehen herrscht oft eher Gleichgültigkeit. Deshalb wird es wohl auch kaum gelingen, das in den „Millenium Development Goals“ festgelegte Ziel der Halbierung der Armut bis 2015 noch zu erreichen. Sie haben sicherlich den UNO-Gipfel zu diesen Millenium Development Goals vor einer Woche mitverfolgt. Es gibt gewisse Fortschritte, v. a. bei der Armutsbekämpfung in China und Indien und auf der ganzen Welt bei der Gesundheitsversorgung, der Versorgung mit sauberem Wasser, der Bildung und der Reduktion der Kindersterblichkeit. Trotzdem ist erschütternd, dass immer noch so viele Menschen auf unserer Erde extrem arm sind und unglaubliche Not leiden. Durch die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise sind die Aussichten auch nicht besser geworden. Die mangelnde Bereitschaft des reichen Fünftels der Menschheit, mit allem Einsatz und den wirklich notwendigen Mitteln die Armut zu bekämpfen, hat vermutlich einerseits mit der Enttäuschung darüber zu tun, dass bisherige Maßnahmen in vielen Fällen nicht den gewünschten Erfolg brachten, andererseits aber offenbar auch damit, dass die meisten Menschen in den reichen Ländern sich nicht wirklich in einem strengen Sinn „verpflichtet“ fühlen, gegen diese Not langfristig etwas zu tun und dafür möglicherweise auch Opfer zu bringen. In Extremsituationen sind wir zur freiwilligen Hilfeleistung motiviert. Wir haben aber dabei meist das Gefühl, etwas Gutes zu tun, das wir nicht unbedingt tun „müssten“ und zu dem uns auch niemand hätte zwingen dürfen. Wahrscheinlich wären die Proteste groß, wenn durch die Einführung einer Art „Weltsolidaritätszuschlag“ regelmäßige Geldzahlungen zu Gunsten der Armen in der Welt rechtsverbindlich gemacht würden. Offenbar ist es ziemlich unklar, welche Pflichten sich für die Wohlhabenden aus der weltweiten Not der Armen eigentlich ergeben. Im Folgenden will ich zur Klärung dieser Frage beizutragen.
Am Beginn soll jedoch eine Vergewisserung über das Ausmaß des Problems stehen. Deshalb sage ich zunächst kurz etwas über das Weltarmutsproblem insgesamt.
Wer sagen möchte, wie viele Arme es weltweit gibt, muss zunächst Armut definieren. Armut hat sehr verschiedene Dimensionen und kann durchaus sinnvoll als Kumulation von schwierigen Lebenslagen verstanden werden, zu denen neben niedrigem Einkommen auch Krankheit oder Behinderung, ein Mangel an sozialen Kontakten, geringe Bildung und Arbeitslosigkeit gehören. Trotzdem wäre so ein Armutsbegriff im internationalen Vergleich sehr schwer zu verwenden. Wegen des extrem unterschiedlichen Wohlstands in verschiedenen Ländern sind auch Konzepte relativer Armut, die eine Armutsgrenze etwa bei 50% des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens festsetzen, nur auf nationaler Ebene sinnvoll anzuwenden. Aus diesen Gründen wurde für die Erfassung weltweiter Armut bisher mit der 1-Dollar-Grenze operiert: Wer über weniger als einen US-Dollar pro Tag verfügt, galt als absolut arm, wobei um der internationalen Vergleichbarkeit willen Kaufkraftvergleiche und Inflationsraten berücksichtigt werden müssen. Deshalb wird mit sogenannten ppp-Dollars gerechnet (ppp = purchasing power parity = Kaufkraftparität). Dies ist allerdings allein deshalb nicht einfach, weil beispielsweise nicht garantiert ist, dass die zugrunde gelegten Statistiken zu den jeweils nationalen Inflationsraten die Preissteigerungen gerade der von den Armen vorrangig benötigten Güter wirklich korrekt wiedergeben. Wenn etwa fallende Preise für Computer und Mobiltelefone in die Inflationsstatistik eingehen und die Inflationsrate senken, hat das in der Regel für die Kaufkraft der Armen eine viel geringere Bedeutung als steigende Preise für Grundnahrungsmittel, die im Budget der Wohlhabenderen nur einen kleinen Teil ausmachen und deshalb in der Statistik nicht so stark zu Buche schlagen. Doch auch bei diesem einfachen Indikator – ein Dollar pro Tag - muss man sich darüber im Klaren sein, dass er die Armutssituation nur sehr unvollkommen widerspiegeln kann, weil es beispielsweise sehr schwierig ist, nicht gehandelte Güter (z.B. Nahrungsmittel aus Selbstversorgung oder kostenlose Leistungen des Staates) adäquat zu berücksichtigen. Viele Länder liefern auch nur sehr unvollkommene Daten, so dass die Armutssituation dort unter- oder auch überschätzt werden kann. Die Armutszahlen aus der Volksrepublik China beispielsweise werden überhaupt erst seit 2005 nach internationalen Standards erhoben, was wegen der hohen Bevölkerungszahl Chinas Aussagen über die Armutssituation auf der Welt vor 2005 doch sehr stark relativiert.
Auf Grund dieser Probleme hat die Weltbank deshalb kürzlich ihre gesamte Weltarmutsstatistik überarbeitet. Die Kaufkraftparitäten wurden neu berechnet und der Anteil nicht gehandelter Güter neu geschätzt. Ergebnis war, dass bisher die Lebenshaltungskosten der Armen in den meisten Ländern unterschätzt worden sind, weshalb man die Armutsgrenze inzwischen auf 1,25 ppp-Dollar heraufgesetzt hat. Das hat selbstverständlich Auswirkungen auf die Armutszahlen. Es gibt nach dieser Armutsdefinition sehr viel mehr Arme als bisher gedacht. Die Tendenz einer deutlichen Reduktion von Armut in Südasien (v. a. Indien) und Ostasien (v. a. China) bleibt jedoch bestehen, wobei die Armut in den letzten Jahren, zuerst durch die Preissteigerungen für Nahrungsmittel und Energieträger, danach durch die Weltwirtschaftskrise eher wieder zugenommen hat. Während nach den alten Schätzungen weltweit für das Jahr 2005 von 930 Millionen Armen auszugehen war, führt die neue Armutsgrenze von 1,25 Dollar für 2005 zu einer Zahl von 1,4 Milliarden Armen, d.h. über ein Viertel der Weltbevölkerung. In Südasien leben knapp 600 Millionen Arme, davon allein 456 Millionen in Indien. In Afrika südlich der Sahara sind es 384 Millionen, in Ostasien und Pazifik 337 Millionen, allein in China noch 208 Millionen. In Lateinamerika und der Karibik sind es „nur“ 45 Millionen. Den höchsten Anteil der Armen an der Gesamtbevölkerung haben Afrika mit 50,4% und Indien mit 41,6%. Man muss sich allerdings klarmachen, dass die Zahlen bei höheren Armutsgrenzen weit dramatischer ausfallen würden. 1,25 Dollar pro Tag sind ja wirklich nicht viel. Setzt man die Grenze bei 2,50 Dollar pro Tag an, schnellt der Anteil der unter dieser Grenze lebenden Armen an der Weltbevölkerung auf 57,6% hoch. In Afrika südlich der Sahara müssen 80%, in Indien sogar 86%, in China immerhin noch 50% der Bevölkerung mit weniger als 2,50 Dollar pro Tag auskommen. Über die Hälfte der Weltbevölkerung lebt also unter Bedingungen, die ihnen kaum ausreichende und gesunde Ernährung, menschenwürdiges Wohnen oder die Beteiligung am kulturellen und politischen Leben oder nennenswerte Bildung ermöglichen, von bescheidenem Luxus überhaupt nicht zu reden.
Bei der Analyse der Ursachen der Armut gehen heute die meisten Sozialwissenschaftler davon aus, dass nicht einzelne Faktoren allein und für alle Entwicklungsländer in gleicher Weise verantwortlich gemacht werden können. Zwar spielen Geographie, Klima und externe Abhängigkeit auch eine Rolle, aber die Armut lässt sich nur aus einem sehr komplexen Bündel von internen und externen Faktoren erklären. Dabei können manche der internen Faktoren nur zur Wirkung kommen, wenn entsprechende externe Faktoren vorhanden sind und umgekehrt. Interne Faktoren wie fehlende Rohstoffe, schlechte Infrastruktur, schlecht funktionierende Märkte, mangelnde Bildung, fehlende Gesundheitsdienstleistungen, am eigenen Land wenig interessierte Eliten und nicht entwicklungsförderliche Mentalitäten wirken häufig zusammen mit den negativen Auswirkungen eines kolonialen Erbes, ungerechter Strukturen auf dem Weltmarkt, externen Drucks wegen geostrategischer Interessen von mächtigeren Staaten und der Ansteckung durch woanders ausgebrochene Wirtschaftskrisen. Teilweise trägt sogar Entwicklungshilfe selbst zur Zementierung von Abhängigkeit und Unterentwicklung bei. Am dramatischsten ist die Situation sicherlich dort, wo Länder jahrzehntelang von korrupten Regierungen ausgebeutet werden oder unter Bürgerkriegen leiden, die manchmal dazu führen, dass sich in Einzelfällen staatliche Strukturen insgesamt auflösen. Wenn man einen Schlüsselfaktor identifizieren müsste, würde man wahrscheinlich sagen, dass Entscheidendes von einer guten Regierungsführung abhängt, weshalb das Stichwort „good governance“ in der letzten Zeit eine besondere Karriere in der entwicklungspolitischen Diskussion gemacht hat. Darauf hat ja auch Angela Merkel richtigerweise in ihrer Rede vor den Vereinten Nationen hingewiesen.
Manche Leute meinen nun, eine konsequente Armutsbekämpfung in den Ländern der sogenannten Dritten Welt würde uns total überfordern und uns einen unzumutbaren Verzicht abverlangen. Meine verehrten Damen und Herren, das stimmt aber gar nicht. Würde man sich nämlich für eine grobe Überschlagsrechnung vorstellen, jeden der 1,4 Milliarden Menschen, die täglich mit weniger als 1,25 Dollar auskommen müssen, mit einem zusätzlichen US-Dollar auszustatten und so sein Einkommen in den meisten Fällen praktisch zu verdoppeln, so ergäben sich jährliche Gesamtkosten zur Vermeidung der schlimmsten Armut von nur 511 Milliarden US-Dollar, weniger als die jährlichen Militärausgaben der USA, weniger als viele der derzeit aufgespannten Rettungsschirme für Banken. Das wären 1,36% der Summe der Bruttoinhaltsprodukte der USA, der EU-Staaten und Japans. Abgesehen davon, dass natürlich mit Geld alleine die Armut nicht beseitigt werden kann und deshalb eine solche Berechnung nur dazu dienen kann, Größenordnungen klarzumachen, so fragt man sich doch, ob ein ähnlicher Kostenaufwand den wohlhabenderen Nationen nicht vielleicht doch zuzumuten wäre. Oder würde es uns überfordern, 1,36% unseres Wohlstands für das ärmste Viertel der Menschheit aufzuwenden? Obwohl auch Deutschland schon seit Jahrzehnten versprochen hat, 0,7% des BIP für Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen, waren es 2008 nur 0,38% , im laufenden Jahr sind es 0,4%. Im Haushalt des Jahres 2009 standen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 5,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Zum Vergleich: Für die sogenannte „Abwrackprämie“ hat die Bundesrepublik Deutschland eine nur wenig niedrigere Fördersumme von 5 Milliarden Euro bereitgestellt. Durch den Verzicht auf die Abwrackprämie hätten wir also die versprochene Entwicklungshilfe von 0,7% des BIP erreichen können.
Nachdem ich in groben Strichen das Ausmaß des Problems dargestellt habe und deutlich zu machen versucht habe, dass wir es uns durchaus leisten könnten, mehr zur Armutsbekämpfung zu tun, möchte ich nun das dahinter stehende ethische Problem ansprechen. Inwieweit sind wir moralisch verpflichtet, etwas gegen die Weltarmut zu tun? Wie kommt es, dass trotz dieses Ausmaßes des Problems die meisten Menschen aus wohlhabenden Ländern aus dem Gefühl heraus Geld spenden, sie handelten damit sicherlich gut und richtig, aber nicht, weil man das von ihnen in einem strengen Sinn erwarten oder verlangen könnte? Sie fühlen sich dazu nicht wirklich verpflichtet, sondern meinen, etwas zu tun, was als „supererogatorisch“ zu verstehen wäre, d.h. als etwas, was zwar verdienstlich, aber nicht streng aus Gerechtigkeitsgründen geschuldet ist. Es ist nach dieser Anschauung nicht moralisch verwerflich, wenn man nichts gegen die Weltarmut tut, auch wenn es moralisch gut ist, wenn man es tut.
Wenn man die klassischen Einteilungen bemüht, so lassen sich die wichtigsten ethischen Probleme Armutsbekämpfung in der Dritten Welt folgendermaßen beschreiben: Wenn solche Hilfspflichten gegenüber den Armen weltweit als „positive“ Pflichten verstanden werden, so handelt es sich nach üblicher Anschauung um „unvollkommene“ und damit auch weniger strenge Pflichten, denn es ist nicht ohne weiteres klar, in welchem Ausmaß und auf welche Weise einer solchen positiven Pflicht Genüge zu tun ist, in welchem Rangverhältnis sie im Vergleich zu anderen Pflichten steht und vor allem, wer genau derjenige ist, der sie zu erfüllen hat, wo doch offensichtlich sehr viele helfen könnten, der einzelne aber sicher überfordert ist. Vor allem unter Berücksichtigung dieser Überforderung, der sich ein Einzelner gegenübersieht, wenn er das gesamte Ausmaß des Problems vor Augen hat, können Hilfspflichten dieser Art leicht als „supererogatorische Pflichten“ erscheinen.
Auf den ersten Blick einfacher schiene die Lage zu sein, wenn es gelänge, die entsprechenden Hilfspflichten als „vollkommene“ und strenge Pflichten auszuweisen, beispielsweise dadurch, dass sie aus nicht eingehaltenen negativen Pflichten und daraus folgenden Kompensationspflichten oder aus vertraglichen Vereinbarungen erwachsen würden. Negative Pflichten, beispielsweise den Armen nichts wegzunehmen, sie nicht auszubeuten, sie nicht zu schädigen, würden sowohl zur Folge haben, dass entsprechende Handlungen künftig zu unterlassen wären, als auch, dass für entsprechende Handlungen in der Vergangenheit in irgendeiner Form ein Ausgleich zu leisten wäre.
Um in diesen Fragen weiterzukommen, möchte ich Ihnen Argumentationsmodelle präsentieren, die in der letzten Zeit in der Philosophie und in der christlichen Sozialethik intensiv diskutiert werden. Ich stelle Ihnen zunächst den Ansatz von Peter Singer vor, danach den von Thomas Pogge, danach einen eigenen Ansatz, der versucht, die Nachteile der Ansätze von Singer und Pogge zu überwinden.
Schon 1972 hat der in Deutschland wegen seiner bioethischen Positionen sehr umstrittene australische Philosoph Peter Singer einen bemerkenswerten Aufsatz zum Thema „Hunger, Wohlstand und Moral“ vorgelegt. Seine Argumentation ist typisch utilitaristisch: Hunger und extreme Armut seien ein schweres Übel, das beseitigt werden müsse, wenn mit der Beseitigung keine größeren Übel an anderer Stelle in Kauf zu nehmen sind. Oder, in seinen Worten: „Wenn es in unserer Macht steht, etwas Schlechtes zu verhindern, ohne dabei etwas von vergleichbarer moralischer Bedeutung zu opfern, so sollten wir dies, moralisch gesehen, tun.“ Um seine These zu veranschaulichen, schildert Singer das Beispiel eines Kindes, das in einem seichten Teich zu ertrinken droht. Ein vorbeigehender Passant wäre selbstverständlich verpflichtet, das Kind zu retten, selbst wenn dadurch seine Kleider schmutzig würden, weil der Tod des Kindes ein viel größeres Übel darstelle als schmutzige Kleider. Aber lässt sich das moralische Urteil in diesem Beispiel, bei dem wahrscheinlich alle Menschen einer Pflicht zur Rettung des Kindes intuitiv zustimmen würden, auf die Frage nach unseren Pflichten gegenüber den Armen in Entwicklungsländern übertragen? Naheliegende Gegenargumente weist Singer zurück. So sei sicherlich die räumliche Distanz zwischen dem notleidenden Menschen und dem zur Hilfe verpflichteten als solche irrelevant, wenn diese räumliche Distanz nicht verhindert, dass über die Notlage informiert werden kann und auch tatsächlich Hilfe möglich ist. Beides ist aber in einer modernen globalisierten Welt mit einer großen Zahl von international tätigen Hilfsorganisationen, die man finanziell unterstützen kann, zweifelsohne gegeben. Auch der Einwand, dass viele andere ebenfalls zur Hilfe verpflichtet sind, aber möglicherweise nichts tun, kann für Singer nicht gelten, weil diese Tatsache nichts daran ändert, dass die Regel der Maximierung des Gesamtnutzens, von der sich alle in ihrem Handeln leiten lassen sollen, dann eine Handlung eines Einzelnen verlangt, wenn diese Leid oder Übel verhindern kann, ganz unabhängig davon, ob andere ihre Pflicht erfüllen oder nicht. Klar ist, dass auf dieser Grundlage die klassische Unterscheidung von strenger moralischer Pflicht und supererogatorischer Wohltätigkeit für Singer entfallen muss. Singer behauptet im Gegenteil, dass wirklich von einer moralischen Pflicht zu sprechen ist, wenn es darum geht, den Armen in der Welt zu helfen: „Wenn wir neue Kleider kaufen, nicht um uns warm zu halten, sondern nur, um ‚gut gekleidet‘ zu sein, so befriedigen wir kein wichtiges Bedürfnis. Wir würden nichts von Bedeutung opfern, wenn wir weiterhin unsere alten Kleider trügen und das Geld stattdessen der Welthungerhilfe spendeten. Auf diese Weise würden wir eine andere Person vor dem Hungertod bewahren. Aus dem oben Gesagten folgt, dass wir Geld spenden sollten, anstatt es für Kleider auszugeben, die wir nicht benötigen, um uns warm zu halten. Ersteres zu tun, ist weder wohltätig noch großzügig. […] Im Gegenteil, wir sind dazu verpflichtet, das Geld zu spenden, und es ist moralisch falsch, es nicht zu tun.“ (ebd., 43) Übrigens passt diese strenge Haltung von Singer sehr wohl zur traditionellen kirchlichen Lehre über die strenge Pflicht, Almosen für die Armen zu geben, wenn man dazu in der Lage ist.
Der deutsch-US-amerikanische Philosoph Thomas Pogge, der sich ebenfalls seit Jahren mit Fragen globaler Gerechtigkeit befasst, geht einen anderen Weg, um die Menschen in den wohlhabenden Ländern stärker in die Pflicht zu nehmen. Sein Ausgangspunkt sind die Menschenrechte, die auch international breite Zustimmung finden. Dabei muss man berücksichtigen, dass es unter ihnen auch eine Reihe positiver Rechte gibt. Eigenartigerweise sind die positiven sozialen Menschenrechte uns weniger geläufig. Ich will deshalb die einschlägigen Artikel der UN-Menschenrechtserklärung von 1948 kurz erwähnen, z.B. Art. 22 (Recht auf soziale Sicherheit), Art. 23/1 (Recht auf Arbeit) in Verbindung mit Art. 23/3 (Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung) oder den umfassenden Art. 25/1, der jedem ein „Recht auf einen Lebensstandard [garantiert], der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen […]“. Wichtig für das Verhältnis von positiven und negativen Pflichten ist nicht zuletzt Art. 28: „Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.“
Aus diesen positiven Rechten könnten also durchaus Ansprüche der Armen uns gegenüber abgeleitet werden. Thomas Pogge ist jedoch noch vorsichtiger. Aus argumentationsstrategischen Gründen, um die Argumentationslasten so gering wie möglich zu halten, zieht sich Pogge darauf zurück, Hunger und Armut in der Welt auf die Verletzung negativer Rechte zurückzuführen und dadurch strengere Kompensationspflichten zu begründen, als sich seiner Meinung nach durch die Erfüllung positiver Pflichten ergeben. Er vertritt die These: „[…] dass die gegenwärtigen institutionellen Strukturen, wie sie im internationalen Recht festgeschrieben sind, eine kollektive Menschenrechtsverletzung ungeheuren Ausmaßes darstellen, zu der die meisten Wohlhabenden dieser Welt einen nicht kompensierten Beitrag leisten“. Als Beispiele führt er an: die Ausbeutung der Armen durch Rohstoffexporte, die allenfalls den Eliten zugute kommt, die Bevölkerung insgesamt aber enormer zukünftiger Entwicklungsmöglichkeiten beraubt, oder die Vergabe von Krediten an die Eliten in den armen Ländern, die dann oft von den Armen zurückgezahlt werden müssen. Hier geschieht objektives Unrecht. Die negativen Pflichten, die Bevölkerungen der Armen Länder nicht zu bestehlen und ihnen keine Verträge zu ihren Ungunsten aufzuzwingen, werden verletzt. Die Bevölkerungen der reichen Länder müssten, weil sie bislang von dieser Ausbeutung massiv profitiert haben, strenge Entschädigungspflichten akzeptieren. Pogge zeigt außerdem, dass die notwendigen Reformen realisierbar wären und die dadurch entstehenden höheren Kosten den reichen Ländern durchaus zuzumuten wären.
Die Vorteile einer solchen Argumentation liegen auf der Hand: Kompensationspflichten auf Grund der Verletzung negativer Rechte haben eine höhere Verbindlichkeit und Dringlichkeit als Ansprüche auf Grund positiver Rechte und vager positiver Hilfspflichten. Aber es gibt auch eindeutige Nachteile: Denn die Argumentation Pogges ist nur dann plausibel, wenn er zeigen und die Wohlhabenden davon überzeugen kann, dass die beschriebenen ungerechten Ausbeutungsstrukturen tatsächlich vorhanden sind. Pogge muss als Voraussetzung seiner Argumentation das Vorliegen tatsächlicher Ungerechtigkeiten beweisen und dabei zeigen, dass die reicheren Länder dafür verantwortlich sind – was in Anbetracht der vielen, für Unterentwicklung verantwortlichen internen Faktoren nicht so einfach ist.
Beide bisher diskutierten Ansätze haben also ihre Probleme. Die Forderungen von Singer scheinen uns intuitiv zu weitreichend und als unvollkommene positive Pflicht zu schwach. Die Forderungen von Pogge setzen eine Mitschuld der Reichen an der Armut der Armen voraus, die nicht immer so leicht nachzuweisen ist. Deswegen möchte ich einen dritten Ansatz ins Spiel bringen. Er operiert mit dem Begriff der „öffentlichen Güter“ und des langfristigen wohlverstandenen Eigeninteresses.
Eine ganz andere Art der Konstruktion von Pflichten ergibt sich nämlich aus einem Modell, in dem die Hilfe für die Ärmeren als eine Maßnahme ausgewiesen wird, die auch im wohlverstandenen Eigeninteresse der Reicheren liegt. Neuerdings kommt dies auch in Ansätzen zum Tragen, die die Notwendigkeit der Kooperation zur Bereitstellung globaler öffentlicher Güter hervorheben und die Bekämpfung der Armut als Teil einer solchen Notwendigkeit einstufen. Zu diesen globalen öffentlichen Gütern, von denen alle Nationen der Erde profitieren könnten, gehören beispielsweise die Verlangsamung des Klimawandels und die Milderung von dessen Folgen, der Erhalt natürlicher Ressourcen, die Sicherheit vor Terrorismus, allgemein der Frieden zwischen den Staaten in Verbindung mit weitergehender Abrüstung und dementsprechender Einsparung von Rüstungskosten, eine stabile Entwicklung der Weltwirtschaft, insbesondere die Vermeidung von Finanzmarktkrisen, eine Regelung der Verschuldung, die weder einseitig zu Lasten der Gläubiger, noch einseitig zu Lasten der Schuldner geht, die Kontrolle ansteckender Krankheiten und die Bereitstellung verfügbaren Wissens für Wissenschaft und Technik. All dies wird nur möglich sein mit Hilfe geeigneter Institutionen für „global governance“, einer Art globaler Koordination und Ordnungspolitik, ohne dass man dazu gleich eine Weltregierung bräuchte. Darüber hinaus haben die reicheren Länder durchaus auch Eigeninteressen, die sie zu besserer Kooperation mit den ärmeren Ländern motivieren könnten, beispielsweise der Schutz vor unkontrollierter Migration, die Sicherung von Rohstofflieferungen oder von Absatzmärkten für eigene Produkte sowie der Import günstiger Waren und Dienstleistungen. Entsprechend gäbe es auch Interessen der Entwicklungsländer, so dass durchaus auch jenseits der öffentlichen Güter sogenannte Win-Win-Situationen möglich wären, bei denen alle profitieren könnten. Wenn es gelänge, Hilfspflichten zur Bekämpfung der Armut so zu begründen, bräuchte man nur an die langfristigen wohlverstandenen Eigeninteressen der Reichen appellieren, um sie zur Armutsbekämpfung zu bewegen.
Das scheint aber doch nicht so einfach zu sein. Das zeigen Erfahrungen mit internationaler Kooperation, nicht zuletzt die Ereignisse beim Klimagipfel in Kopenhagen im Dezember 2009. Offenbar können nämlich öffentliche Güter und längerfristige Kooperation nur dann dauerhaft und effizient bereit gestellt bzw. gepflegt werden, wenn dies in fairer Weise geschieht. Offenbar genügt es nicht, dass die Beteiligten einsehen können, dass eine Kooperation in ihrem jeweils individuell kalkulierten Eigeninteresse liegt, es muss dabei auch gerecht zugehen. Selbst die ärmeren Staaten weisen unfaire Lösungen zurück, sogar dann, wenn sie noch einen Vorteil daraus hätten, aber eben nur einen sehr viel geringeren als die reichen Staaten. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass Regierungen ihre Zustimmung zu internationalen Absprachen vor der eigenen Bevölkerung nur rechtfertigen können, wenn diese den Eindruck hat, dass die Bedingungen der internationalen Kooperation fair sind.
Es ist auch durchaus plausibel, Erkenntnisse der empirischen Ökonomie von Individuen auf Staaten zu übertragen: So wurde bei dem berühmten Ultimatum-Spiel festgestellt, dass die Beteiligten nicht allein ihren individuellen Eigennutzen maximieren, sondern auch bereit sind, auf solchen Nutzen zu verzichten, wenn sie sich unfair behandelt fühlen. Beim Ultimatum-Spiel bekommt eine Person beispielsweise 100 Euro, muss diese aber mit einer zweiten Person teilen, wobei aber die Teile nicht gleich groß sein müssen. Entscheidend ist, dass beide das Geld nur behalten dürfen, wenn auch die zweite Person der Aufteilung zustimmt. Rein ökonomisch betrachtet wäre es nun für die zweite Person auch dann noch rational, der Aufteilung zuzustimmen, wenn sie etwa nur einen Euro, die erste aber 99 erhält. Denn immerhin bekommt sie dann noch einen Euro anstatt gar nichts, wenn sie der Aufteilung nicht zustimmt. Experimente zeigen aber, dass Menschen solche extrem ungleichen Aufteilungen ablehnen, obwohl sie sich dadurch schaden, einfach, weil sie sie als ungerecht empfinden. Erst ab Verhältnissen von 70 zu 30 etwa steigt die Zustimmung. Es ist gut vorstellbar, dass potenzielle negative Gefühle unter den Wählern eines Landes, die meinen, ihr Land werde bei internationalen Abkommen benachteiligt, die Politiker selbst dann von entsprechenden Verträgen abhalten können, wenn diese im Eigeninteresse des betreffenden Landes liegen.
Hilfehandlungen seitens der reicheren Länder gegenüber den Ärmeren wären nach diesem Modell also aus einem langfristigen Eigeninteresse heraus motiviert, müssten aber dennoch gewissen Fairnessbedingungen genügen, um wirklich erfolgreich zu sein. Man könnte dies folgendermaßen formulieren: Die Kooperation ist aus Eigeninteresse motiviert. Die Pflicht, dabei fair vorzugehen, ergibt sich daraus, dass die Kooperation sonst nicht zustande käme oder weniger erfolgreich verliefe.
Ich fasse die Diskussion zu den drei dargestellten ethischen Argumentationsmodellen kurz zusammen. Das Singer’sche Teichbeispiel ist nicht so ohne weiteres auf die Weltarmutssituation übertragbar. Bei dem Kind, das im Teich zu ertrinken droht, handelt es sich um eine vorübergehende Notlage, die relativ schnell und leicht behoben werden kann und bei der sehr klar ist, wer wie das Problem erfolgreich lösen kann. Anders bei der Weltarmut: es handelt sich dabei um ein Problem, das bereits seit langem besteht und sicher auch nur über länger andauernde Aktivitäten gelöst werden kann. Zu seiner Bewältigung sind außerdem schon mehrere wenig erfolgreiche Versuche unternommen worden, so dass auch nicht so einfach zu klären ist, welche Maßnahmen wirklich helfen würden. „Akute“ Notlagen sind von „Armut als struktureller Notlage“ zu unterscheiden. Davon abgesehen, gibt es so viele unterschiedliche Akteure, die helfen müssten und könnten, dass das damit verbundene Koordinationsproblem eben ein ganz anderes ist als beim Teichbeispiel. Auf der Seite der Handelnden müssten für eine genauere Pflichtenzuschreibung Fragen der Zuständigkeit, Zumutbarkeit, Zulässigkeit und Aussicht auf Erfolg geklärt werden. Aber auch das Argumentationsmodell Pogges bürdet der ethischen Argumentation hohe Beweislasten auf, insofern gezeigt werden müsste, dass die Bewohner der reicheren Länder in irgendeiner Weise das Problem der Weltarmut verursachen, inwieweit wer unter ihnen davon profitiert und deshalb die korrespondierenden Kompensationspflichten hat.
Deshalb halte ich es für plausibler, das dritte Argumentationsmodell zu wählen, das sozusagen von einem moralisch geläuterten Eigeninteresse der reicheren Länder ausgeht. Ein erheblicher Teil der Motivation, helfende Maßnahmen gegen die Weltarmut zu ergreifen, kann durchaus von Eigeninteressen der Reicheren herrühren, wenn diese ergänzt werden durch das Kriterium der Fairness, das hierbei zu berücksichtigen ist. Dabei können zu dieser Bereitschaft zur Fairness sowohl das Eigeninteresse auf Grund der Notwendigkeit von Fairness für den Erfolg des Strebens nach eigenem Nutzen wie das Gerechtigkeitsempfinden beitragen. In der Realität wird ohnehin kein einzelner Akteur, erst recht kein kollektiver Akteur wie ein Staat, wirklich in der Lage sein, die Folgen seines Handelns präzise abzuschätzen und auf diese Weise den zu erwartenden Nutzen für sich selbst zu kalkulieren. Unter dieser Unsicherheit kann die moralische Motivation, die sich aus einem Gerechtigkeitssinn ergibt, die Komplexität der Entscheidungssituation reduzieren und den Ausschlag geben für ein Handeln, das Fairnesskriterien entspricht. Übrigens ist die katholische Sozialverkündigung gar nicht weit entfernt von einem solchen Denkansatz. So heißt es in der Pastoralkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils: „Aus der immer engeren und allmählich die ganze Welt erfassenden gegenseitigen Abhängigkeit ergibt sich als Folge, dass das Gemeinwohl [...] heute mehr und mehr einen weltweiten Umfang annimmt und deshalb auch Rechte und Pflichten in sich begreift, die die ganze Menschheit betreffen. Jede Gruppe muss den Bedürfnissen und berechtigten Ansprüchen anderer Gruppen, ja dem Gemeinwohl der ganzen Menschheitsfamilie Rechnung tragen.“ (Gaudium et Spes 26)
Wollte man versuchen, diese Fairnessbedingungen in globaler Perspektive zu konkretisieren, so müsste man zeigen, dass sie im Wesentlichen zur Geltung der Menschenrechte führen, wie wir sie kennen, einschließlich bestimmter allgemeiner sozialer Mindeststandards, die nicht nur ein physisches Überleben, sondern ein menschenwürdiges soziokulturelles Existenzminimum gewährleisten. Außerdem setzt Fairness globale Chancengerechtigkeit voraus, was sich nicht zuletzt in fairen Handelsbedingungen niederschlagen muss. Da auch die bestehenden staatlichen Grenzen nicht als fair gelten können, müssten sie unter eine Art soziale Hypothek gestellt werden, was zu einer Erleichterung von Migration führen müsste. Klugheitsprinzipien wie das der Subsidiarität würden dafür sprechen, vieles weiterhin in nationaler Verantwortung zu belassen, auch wenn die Aufteilung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten letztlich in globaler Perspektive gerechtfertigt werden muss.
Zusammenfassend kann gesagt werden: In einem ersten Schritt kommt die Bereitschaft, überhaupt in Kooperation mit den armen Ländern einzutreten und ihnen zu helfen, durch Eigeninteresse der reichen Länder zustande. In einem zweiten Schritt wird deutlich, dass die Fairness der Kooperationsvereinbarungen häufig notwendig ist, damit es überhaupt zu einer Kooperation kommt, in jedem Fall aber wichtig ist für eine langfristige Stabilität einer jeden Kooperation. Dies führt in einem dritten Schritt zur Ergänzung der Perspektive des Eigeninteresses um die Einnahme eines moralischen Standpunktes, der vor allem in Fragen des Handelns unter Unsicherheit dazu führt, die faire Lösung vorzuziehen. Die Vorteile dieser Konzeption liegen darin, dass es wegen der Hauptmotivation aus Eigeninteresse nicht zu moralischer Überforderung kommt, das Ergebnis wegen der Einname eines moralischen Standpunktes jedoch trotzdem gerecht ist.
Damit scheint mir der Punkt erreicht zu sein, an dem klar ist, dass wir und warum wir den ärmeren Ländern helfen müssen. Damit wissen wir aber noch nicht, wie das gehen soll, welche Maßnahmen erfolgreich sein könnten. Sowohl ein Argumentationsmodell, das bei den Eigeninteressen der Beteiligten ansetzt, als auch eine rein moralische Begründung von Hilfspflichten sind dem „Vergeblichkeitseinwand“ ausgesetzt. Motivationen und Begründungen für bestimmte Hilfehandlungen fallen in sich zusammen, wenn nicht plausibel gezeigt werden kann, dass sie auch Erfolg haben können. Die Erkenntnis moralischer Pflichten für Entwicklungszusammenarbeit und Armutsbekämpfung, auch die Erkenntnis, dass beide im eigenen Interesse liegen könnten, legen für sich genommen noch nicht fest, welche Mittel dafür am besten geeignet sind. Dass die Mittel aus der ethischen Begründungsreflexion heraus noch nicht eindeutig angegeben werden können, stellt aber nicht die genannten grundsätzlichen Pflichten in Frage. Eine Pflicht zur „Hilfe“ und ein Eigeninteresse daran implizieren jedoch, dass sorgfältig nach Mitteln gesucht wird, die tatsächlich eine „Hilfe“ sind. Dabei ist es schwer, allgemeine Aussagen zu machen, denn Maßnahmen, die wirklich erfolgreich sein können, setzen eine genaue Analyse der Einzelfälle voraus, wie sie z.B. Jeffrey Sachs unter dem Stichwort einer „klinischen Ökonomie“ gefordert hat.
Trotzdem lassen sich nach bisherigen Erfahrungen ungeeignete und geeignete Mittel summarisch benennen. So ist es sicherlich wenig erfolgversprechend, einfach große finanzielle Mittel ohne Bedingungen und Kontrolle oder ohne kritische Evaluation zu verteilen. Besser ist es, wenn die Initiative von Gruppen in den armen Ländern ausgeht, die Armen in der Entwicklung und Durchführung von Projekten partizipieren und sie sich sowohl politische Maßnahmen wie einzelne Projekte wirklich zu eigen machen, was inzwischen breit unter der Forderung nach „ownership“ diskutiert wird. Auch die Orientierung an ökonomischem Wachstum ohne Rücksicht auf politische und kulturelle Faktoren ist wenig erfolgversprechend, denn Entwicklung muss immer eine umfassende Entwicklung und letztlich immer „Selbstentwicklung“ sein. Erfolgreiche Entwicklungspolitik muss auf globaler Ebene durch „global governance“ faire Rahmenbedingungen im Sinne einer globalen sozialen und ökologischen Marktwirtschaft schaffen. Darüber hinaus müssen die reicheren Länder bereit sein, größere Mittel einzusetzen, diese besser zu koordinieren und dafür zu sorgen, dass entwicklungspolitische Maßnahmen nicht durch Aktivitäten in anderen Politikfeldern (Außenpolitik, Verteidigungspolitik, Migrationspolitik etc.) konterkariert werden. In den einzelnen Ländern sind massive Investitionen in Bildung und Wissenschaft und der Aufbau rechtsstaatlicher und demokratischer Strukturen notwendig, was seitens der reicheren Länder durch wissenschaftlichen Austausch, Politikdialog, Rechtsstaatsdialog und teilweise sicher auch durch passende Bedingungen einer engeren Entwicklungszusammenarbeit unterstützt werden kann. In Einzelfällen mögen auch „humanitäre Interventionen“ notwendig sein, die aber mit so großen Risiken verbunden sind, dass man sich schon sehr sicher sein muss und entsprechende Mittel einsetzen muss, dass sie wirklich zum Erfolg führen. Die globale und die nationalen Zivilgesellschaften (einschl. kirchlicher Organisationen) müssen weiter entwickelt werden, die weltweiten Kommunikationsmöglichkeiten müssen offener und für alle zugänglicher werden. Auch von der Gleichberechtigung von Frauen und der Abschaffung von ethnischer und religiöser Diskriminierung jeder Art würde die Entwicklungszusammenarbeit sicherlich erheblich profitieren.
In den letzten Minuten habe ich immer pauschal von den reichen Ländern gesprochen, von den Dingen, die die Staaten tun sollten. Angefangen hatte ich den Vortrag aber mit der Frage, welche Pflichten wir als Einzelne angesichts der weltweiten Armut haben. Ich will mich vor dieser Frage nicht drücken, sondern auch hierzu am Ende noch eine kurze Antwort versuchen. Die Frage ist: Welche Hilfspflichten zugunsten der weltweiten Armutsbekämpfung würden sich nun aus dem oben gemachten Vorschlag für den Einzelnen ergeben? Zentral scheint mir der Gedanke zu sein, dass alle Menschen in den reicheren Ländern zunächst zu der Erkenntnis kommen müssen, dass die weltweite Armutsbekämpfung durchaus auch in ihrem jeweiligen Eigeninteresse, mindestens aber im Eigeninteresse der Gesellschaften liegt, denen sie angehören. Aus Fairnessgründen kann dann von jedem Einzelnen erwartet werden, dass er entsprechende Maßnahmen befürwortet und politisch unterstützt und bereit ist, für ein rechtlich verbindliches Abgaben- oder Steuersystem einzutreten, das von allen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit die für Entwicklungsmaßnahmen notwendigen finanziellen Mittel eintreibt. Solange dieses System noch nicht existiert, sind die Einzelnen zwar noch nicht rechtlich, aber moralisch dazu verpflichtet, mindestens den Beitrag freiwillig an Hilfsorganisationen zu spenden, den sie zahlen müssten, wenn sich alle in fairer Weise beteiligen würden. Ohne das hier im Einzelnen ausrechnen zu können, kann man dafür eine Größenordnung von 1-2% des Bruttoeinkommens angeben, was ja durchaus eine zumutbare Größe darstellen würde, aber weit über das hinausgeht, was die Menschen in den reicheren Ländern durchschnittlich spenden. Die relativ spendenfreudigen Bundesbürger spenden pro Jahr Schätzungen zufolge zwischen 2 und 3 Milliarden Euro. Das sind etwa 0,17% des jährlichen Volkseinkommens von ca. 1800 Milliarden oder ca. 30 Euro pro Kopf und Jahr. Jeder von Ihnen kann ausrechnen, was es für ihn bedeuten würde, jährlich 1% oder 2% des Bruttoeinkommens zu spenden. Wichtig ist, solche Spenden erstens auf möglichst wenige Empfängerorganisationen zu konzentrieren, um die Verwaltungskosten so niedrig wie möglich zu halten, und zweitens an keinen bestimmten Zweck zu binden, um diesen Organisationen die Möglichkeit zu geben, die Gelder dort einzusetzen, wo sie am nötigsten gebraucht werden.
Darüber hinaus ist aber auch klar, dass finanzielle Transfers zur effektiven Armutsbekämpfung nicht ausreichen. Auch Reformen in Richtung gerechterer Weltmarktstrukturen und veränderte Konsumgewohnheiten sind notwendig. Ohne allzu hohe Kosten, wahrscheinlich sogar mit persönlichen Gewinnen an Gesundheit und einem befriedigenderen Lebensstil können alle Menschen in den reicheren Ländern hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, z.B. dadurch, dass sie bewusster konsumieren, beispielsweise Energie sparen, weniger Flugreisen unternehmen, bevorzugt Waren aus fairem Handel kaufen und weniger Fleisch essen. Es ist längst auch unter Gerechtigkeitsaspekten nicht mehr egal, wie wir uns ernähren und wohin wir in Urlaub fahren. Um die notwendigen politischen Änderungen herbeizuführen, ist es notwendig, Politiker und Politikerinnen zu wählen, die entsprechende Veränderungen unterstützen, im eigenen Umfeld Bewusstseinsbildungsarbeit zu betreiben, in entwicklungspolitischen Aktionsfeldern ehrenamtlich mitzuarbeiten und Partnerschaften und reziproken Austausch mit Menschen und Organisationen in armen Ländern zu fördern. Denjenigen, die sich durch solche Anregungen moralisch überfordert fühlen, sei gesagt, dass die Erfahrungen derer, die sich in diese Richtung bereits auf den Weg gemacht haben, eindeutig dafür sprechen, dass man so die eigene Lebensqualität und Lebenszufriedenheit durchaus noch steigern kann. Das gilt insbesondere dann, wenn man sich in Gruppen und Initiativen, beispielsweise einer Gemeindepartnerschaft engagiert, wie Sie das hier ja bereits seit Jahren tun. Auch hier scheinen mir moralische Verantwortung und wohlverstandenes Eigeninteresse letzten Endes nicht in Widerspruch zu geraten. Tugendhaftigkeit kann sehr wohl zum eigenen Glück beitragen, oder einfacher gesagt: Moral kann auch Spaß machen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
(Es handelt sich bei diesem Text um eine sprachlich stark überarbeitete und gekürzte Fassung meines Beitrags „Weltarmut und globale Gerechtigkeit - Wozu verpflichtet uns die Not der Menschen in anderen Teilen der Welt?“, in: Christian Spieß (Hg.): Freiheit - Natur - Religion. Studien zur Sozialethik (FS Anzenbacher). Paderborn: Schöningh 2010, 241-261. Dort finden sich auch die Nachweise der Zitate und Literaturangaben.)"
Prof. Dr. Gerhard Kruip
Christliche Anthropologie und Sozialethik
Kath.-Theol. Fakultät im FB 01 der Universität Mainz
