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21.5.2012

Ablaufschema Krippenplatzvergabe



 

Krippenplatzvergabe

1. Eltern haben den Wunsch auf Betreuung ihres Kindes in einer Krippe

2. Registrierung im Geschäftsbereich Jugend (Erfassung aller Bedarfe in Wolfsburg) als Voraussetzung für Aufnahme auf die Warteliste in der Wunschkrippe

3. Bei Zusage für einen Krippenplatz durch die Einrichtung i.d.R. im Feb. eines Jahres: Aushändigung des Formulars ,,Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. der Arge" durch Kita oder GB Jugend

4. Mit Vorlage der Bescheinigung wird durch den GB Jugend eine Anspruchsbestätigung in Form eines Berechtigungsscheins für einen Krippenplatz ausgehändigt an folgende Eltern:

- Berufstätige Elternpaare oder Alleinerziehende

- Auszubildende, Studierende und Schüler

- mit 1. Wohnsitz in Wolfsburg

5. Wenn der Berechtigungsschein vorliegt kann die Einrichtung mit den Eltern den Betreuungsvertrag abschließen

6. Sollten mehr Anträge auf eine Betreuung in einer Krippe als Plätze vorliegen, wobei bei hohen Bedarfen vom Wolfsburger Standard mit 12 Kindern abzuweichen ist, dann sind die Eltern auf die Möglichkeit der Betreuung durch eine Tagespflegeperson bei gleichen Kosten für die Eltern hinzuweisen.